Neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Förderungen und Gesetze
am 21. Juli 2026 in Kraft getreten
Für Architektinnen und Architekten, die als Energieeffizienz-Experten tätig sind oder Bauherren zu BEG-geförderten Sanierungsvorhaben beraten, ergeben sich kurzfristig wichtige Änderungen.
Als Folge des Haushaltsbeschlusses der Bundesregierung vom 08.07.2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderprogramme des Bundes kurzfristig und mit einer bislang nicht gekannten Umsetzungsgeschwindigkeit neu ausgerichtet. Ab dem 21.07.2026 gelten neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)!
Geändert wurden insbesondere:
- Heizungsförderung
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude
- Bonusregelungen, Förderhöchstbeträge
- einzelne technische Anforderungen
Die neuen Richtlinien sowie die aktualisierten Informationen von BMWE, KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sind sorgfältig zu prüfen. Da mehrere Detailfragen voraussichtlich erst über FAQ, technische FAQ, Merkblätter und Infoblätter geklärt werden, sollten pauschale Aussagen zur Förderfähigkeit konkreter Einzelfälle derzeit vermieden werden.
Umweltverbände, Institutionen und auch die Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer kritisieren die Reduzierung des Fördervolumens und die damit einhergehende Investitions- und Planungsunsicherheit. Der zwischenzeitliche Förderstopp und die kurzfristige Wiederaufnahme der Förderprogramme zum 21. Juli 2026 unter veränderten Förderbedingungen, führen zu einem Vertrauensverlust in die Grundsätze und die Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen des Bauens. Die extrem kurzen Beteiligungsfristen, die eine fundierte Expertenprüfung der weitreichenden Änderungen kaum zulassen, sind ebenso wenig zweckdienlich. Kammern und Verbände stellen sich die Frage, ob eine derart volatile Förderkulisse die langfristigen Ziele eines nachhaltigen, lebenszyklusorientierten Planens und Bauens ausreichend unterstützen kann. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels erfordert die Transformation des Gebäudebestands verlässliche Rahmenbedingungen. Förderprogramme müssen konsequent und dauerhaft nicht nur auf Energieeffizienz, sondern gleichermaßen auf Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourcenschonung und langfristige Resilienz ausgerichtet sein.
Geänderte BEG-Förderinhalte
Die BEG wurde kurzfristig bezüglich Förderhöhen, Bonusregelungen und einzelnen technische Anforderungen neu aufgestellt. In Bezug zu laufenden Beratungen und geplanten Maßnahmen können die Änderungen Einfluss nehmen. Wichtige Themenbereiche sind dabei:
1. Heizungsförderung
Die Grundförderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung bleibt grundsätzlich bei 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum Neustart am 21.07.2026 von bisher 20 auf 16 Prozentpunkte und wird anschließend halbjährlich weiter abgesenkt. Ab 01.08.2028 entfällt er vollständig.
Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt. Künftig gibt es 40 Prozentpunkte bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozentpunkte bei über 30.000 bis 40.000 Euro und 10 Prozentpunkte bei über 40.000 bis 50.000 Euro. Für selbstnutzende Eigentümer mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
Auch die förderfähigen Ausgaben in der Heizungsförderung werden abgesenkt. Bei Wohngebäuden beträgt die Höchstgrenze künftig 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Dieser Betrag sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich weiter.
Für Wärmepumpen wird ab Quartal 1/2027 ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat. Gleichzeitig sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen ohne diesen Nachweis. Ab 01.01.2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.
2. Gebäudehülle, iSFP-Bonus und WPB-Bonus
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bleibt die Grundförderung bei 15 Prozent. Der iSFP-Bonus – eine Zusatzförderung auf förderfähige Sanierungsmaßnahmen, die im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten sind – beträgt weiterhin 5 Prozentpunkte, wird aber künftig an ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto geknüpft und nur auf den darüber hinausgehenden Betrag gewährt.
Ab Quartal 1/2027 soll ein WPB-Bonus (Worst Performing Building: Gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten in Deutschland gehören) von 5 Prozentpunkten für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt werden. Reine Fenstermaßnahmen sind davon ausgenommen. Die 30.000-Euro-Schwelle des iSFP-Bonus muss für den WPB-Bonus nicht erfüllt sein.
3. Systemische Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude werden die Tilgungszuschüsse bzw. Zuschüsse abgesenkt. Der bisherige Erneuerbare-Energien-Bonus (EE-Bonus) entfällt; ein EE-Anteil von mindestens 65 Prozent wird künftig stärker zur Standardanforderung.
Die NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) wird perspektivisch stärker auf eine Lebenszyklusbetrachtung ausgerichtet. Bis zur Umstellung gilt übergangsweise die bisherige Regelung über Nachhaltigkeitszertifizierung bzw. QNG weiter.
4. Lüftung/Wärmerückgewinnung
Die zunächst breiter vorgesehene Verpflichtung zum Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wurde teilweise entschärft. Bei Wohngebäuden gilt sie nun nicht mehr für EH 55 EE, sondern nur noch für EH 40 EE. Bei Nichtwohngebäuden gilt sie für bestimmte normal beheizte Zonen in EG 40 EE. In der NH-Klasse bleibt die Verpflichtung weiterhin bestehen.
5. WPB-Definition
Die WPB-Definition wird geändert. Ein Wohngebäude gilt künftig als Worst Performing Building, wenn ein Jahres-Endenergiebedarf nach DIN V 18599 von mindestens 300 kWh/(m²a) ermittelt wird oder ein Energiebedarfsausweis der Klasse H vorliegt. Bei Nichtwohngebäuden gilt ein Jahres-Primärenergiebedarf von mindestens dem Vierfachen des Referenzgebäudes.
Weitere Informationen
Maßgeblich sind die offiziellen Informationen von BMWE, KfW und BAFA:
- BMWE: Reform der Gebäudeförderung
- BMWE: Sozialer, effizienter und fokussierter: Die neue Gebäudeförderung (BEG)
- BMWE/Energiewechsel: Informationen zur BEG
- BMWE/Energiewechsel: FAQ zur BEG
- KfW: Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
- KfW: Anpassungen in BEG zum 21.07.2026
- KfW: Worst Performing Building (WPB) – die neue Gebäudekategorie
- BAFA: Technische FAQ BEG Einzelmaßnahmen
- BAFA: Wärmeerzeuger-Portal (WEP)
Als zusätzliche, nicht amtliche Arbeitshilfe kann auch die Übersicht des Öko-Zentrums NRW hilfreich sein. Sie fasst die wesentlichen Änderungen kompakt zusammen, ersetzt aber nicht die Richtlinien und die jeweils aktuellen Informationen von BMWE, KfW und BAFA:
Öko-Zentrum NRW: Übersicht zur BEG-Reform
Eine anschauliche Zusammenfassung bietet auch das Institut für Weiterbildung und Projektentwicklung: Anschauliche Zusammenfassung
